Hochzeitszeremonie

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hochzeitszeremonie

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine Notwendigkeit und als Schutz beider Vertragspartner gedacht. Sie sollen Missverständnisse vermeiden. Claudia Gerdawischke- Hochzeiten wie ein Feuerwerk sind bemüht, die AGB fair für Auftraggeber und Auftragnehmer zu gestalten. Für Fragen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung!

1. Präambel: Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) und Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk (Auftragnehmer), ist die Betreuung während des vereinbarten Event. Zur Erreichung dieses Ziels stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.

2. Leistungsumfang von Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk:
2/a) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Betreuung des Events innerhalb der vereinbarten Zeitspanne. Die Betreuung wird am schriftlich vereinbarten Termin durchgeführt.
2/b) Alle Angebote von Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk sind freibleibend und unverbindlich.
2/c) Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk erbringt ausschließlich die zwischen ihr und dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Leistungen. Erweiterungen oder Einschränkungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen zusätzlichen Auftragsbestätigung. Wenn nicht anders vereinbart, erhält der Auftragnehmer ein Skript der Zeremonie, welches per Mail an den Auftragnehmer versandt wird.
2/d) Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk setzt die vorab fixierten Wünsche des Auftraggebers bzgl. des Ablaufs der Zeremonie bestmöglich um. Für die Durchführung der Zeremonie gilt aber die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung können nicht Grund für eine nachträgliche Mängelrüge sein. Für Beiträge anderer Personen an der Zeremonie übernimmt Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk keinerlei Verantwortung und Haftung.

3.) Vorgespräche: Das Vorgespräch bzw. die Vorgespräche finden, wenn nicht anders vereinbart, in den Räumen des Auftragnehmers statt. Gesprächstermine finden im Vorfeld statt. Hierfür sind ein, bis zwei Termine vorgesehen.

4.) Mängelgewährleistung und Haftung:
4/a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, sind ebenfalls ausgeschlossen.
4/b) Verspätung wegen höherer Gewalt: Für eine nichtschuldhafte Verspätung des Auftragnehmers, beispielsweise durch eine Autopanne, einen Autounfall, Verkehrsstaus oder widrige Witterungsverhältnisse (Starkregen, Schnee oder ähnliches) ist der Auftragnehmer in keiner Weise haftbar zu machen.

5.) Honorar:
5/a) Der Honoraranspruch beginnt bei Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber. Alle Vergütungen von Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk verstehen sich inklusive der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Rechnungen an Leistungsempfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine Umsatzsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen.
5/b) Kosten & Reisekosten: Alle Reisen, wie solche zur Locationbesichtigung, Übernachtungskosten oder Reisen im besonderen Auftrag des Auftraggebers werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dabei werden für Fahrtkosten dem Auftraggeber 0,60 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Sonderfahrten, wie Flüge, Bahnfahrten, Fähre, etc. werden nach tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet. Bei den meist üblichen Komplettpreisen von Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk, entstehen keine weiteren Kosten in der Rechnungsstellung für den Auftraggeber in Bezug auf Fahrt und Reisekosten. Sollten veranstaltungsbedingt Gebühren (beispielsweise GEMA) anfallen, so werden diese vom Auftraggeber entrichtet.
5/c) Der Anspruch auf Vergütung entfällt auch dann nicht, wenn infolge eines Umstandes, welcher Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet.

6.) Auftragsvergabe: Nach Anfrage des Kunden und vor Beginn der Erteilung des Auftrags wird von Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk, ein Kostenvoranschlag in schriftlicher Form erstellt. Dieser wird üblicherweise per Mail versendet. Sollte der Auftrag über einen Hochzeitsplaner zustande kommen, gelten die mit diesem und Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk vereinbarten Bedingungen und Vereinbarungen (der Kostenvoranschlag wurde dann beispielweise an den Planer verschickt).

7.) Auftragserteilung: Der Auftraggeber erteilt den Auftrag an Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk durch die mündliche od. schriftliche Genehmigung des Kostenvoranschlags.

8. Vertragsdauer / Rücktritt / Kündigung:
8/a) Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistung beiderseits.
8/b) Dem Auftraggeber steht ein Rücktrittsrecht nur nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu.
8/c) Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Auftragnehmer rechnet eine bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwandentschädigung ab und stellt diese in Rechnung.
8/d) Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk verpflichtet sich, alles Mögliche zu unternehmen, dass die Veranstaltung fristgerecht durchgeführt wird. Allein im Falle des Zahlungsverzugs, unmöglicher Umstände und höherer Gewalt behält Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine Auflösung in beidseitigem Einvernehmen aus triftigem Grund ist möglich.
8/e) Ein Rücktritt hat in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.
8/f) Durch den Auftraggeber: Ein Rücktritt des Kunden von einem geschlossenen Vertrag ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

  • Rücktritt nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins, bis 3 Monate vor dem vereinbarten Termin der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Komplettpreises.
  • Rücktritt maximal bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Komplettpreises.
  • Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 90 % des vereinbarten Komplettpreises.
  • Bei einem Rücktritt weniger als 10 Tage vor der Veranstaltung wird der gesamte Komplettpreis (ohne Anfahrtskosten) fällig.

8/g) Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit/ Unfall oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, Höhere Gewalt, Unfall, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Eventuell gezahltes Honorar wird zurückerstattet. Der Auftragsnehmer wird versuchen, geeigneten Ersatz zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Zur Annahme des Ersatzes ist der Auftraggeber nicht verpflichtet.

9. Mängel: Mängel und Beanstandungen sind Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen.

10. Haftung:
10/a) Die Haftung von Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk ist nur auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für leicht fährlässige Pflichtverletzungen für Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk und ihrer Vertreter, sowie ihrer Erfüllungsgehilfen, wird die Haftung ausgeschlossen.
10/b) Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten unverzüglich direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
10/c) Hat Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk bezüglich der Realisierung eines Vorhabens Bedenken geäußert und besteht der Auftraggeber indes auf die Realisierung dessen, so haftet Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk nicht für daraus entstandene Schäden oder Leistungsmängel.
10/d) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und dessen Kenntniserlangung oder mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.
10/e) Bei schwierigen Anlieferbedingungen (kein Fahrstuhl, starke Steigung oder Gefälle, stark unebene Bodenstruktur, keine Parkmöglichkeit direkt am Trauungsort etc.) hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer Hilfe beim Anliefern der Technik usw., zuteilwird, damit dieser seinen Vertrag erfüllen kann.
10/f) Sollten diese Aufbau- und Betriebsbedingungen dem Auftragnehmer nicht ermöglicht werden (können), so hat er das Recht, den Aufbau bzw. Auftritt zu verweigern bzw. abzubrechen, wobei die Gagenforderung im vollem Umfang bestehen bleibt. Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- bzw. Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber.

11. Daten:
11/a) Von Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk werden alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht der Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandelt.
11/b) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk zu Zwecken der Eigenwerbung Fotografien von den Feierlichkeiten auf der Homepage von Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk und deren Blog veröffentlichen darf. Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk ist grundsätzlich darauf bedacht, ohne Genehmigung Gesichter vom Brautpaar oder deren Gäste zu verbergen, jedoch ist hier eine Strafbarkeit ausgeschlossen, sollte dieses vom Auftraggeber oder Dritten anders empfunden werden.
11/c)
(1) Der Kunde überträgt Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk kostenfrei die zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte seiner Artikel, Beiträge etc. zur Veröffentlichung sowie zur Bearbeitung auf der Webseite www.claudia-gerdawischke.de und evtl. daraus entstehender Folgeprojekte.
(2) Für die von Kunden eingestellten Profile, Beiträge, Termine etc. übernimmt Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk ausdrücklich keinerlei Haftung. Jeder Kunde verpflichtet sich stillschweigend, Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte für die Veröffentlichung bereitgestellten bzw. überlassenen Inhalte im In- und/oder Ausland geltend machen.
(3) Der Kunde stellt ebenso Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn die auf Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen oder auf inhaltlichen Fehlern der für die Veröffentlichung überlassenen Informationen beruhen oder gegen gesetzliche Verbote verstoßen.
(4) Der Kunde räumt Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk kostenfrei die zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte der zur Veröffentlichung überlassenen Inhalte, in gedruckten und digitalen Medien ein.

12. Zusatzleistungen: Sämtliche Leistungen, die nicht im Vertrag oder Kostenvoranschlag ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzleistungen. Solche Nebenabreden müssen separat und schriftlich vereinbart werden.

13. Miete: Für den Fall, dass bei der Ausrichtung der Hochzeit Mietgegenstände von Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk in Anspruch genommen werden, so sind diese mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Entstandene Schäden die in das Verschulden des Auftraggebers und in dessen Lager stehender Personen (z.B. Gäste) fallen, sind Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk in vollem Umfang zu ersetzen.

14. Vertragsänderungen: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Absprache oder der Genehmigung durch Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk. Solche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen weiter für die Erlangung der Wirksamkeit der Schriftform.

15. Anwendbares Recht: Es gilt das deutsche Recht.

16. Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird der Sitz von Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Osterholz-Scharmbeck. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen deutschem Recht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB. Für alle Streitigkeiten aus dem getroffenen Vertrag wird das am Wohnsitz des Auftragnehmers zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.

17. Urheberrecht: Die Internet-Seite www.claudia-gerdawischke.de und alle auf ihr erscheinenden Inhalte wie Textbeiträge, Grafiken, Logos etc. sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt. Dieses ist nicht zeitlich begrenzt und gilt auf unbestimmte Zeit, über das Vertragsverhältnis hinaus.
Eine Verwendung von Werken Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk, von Auftragnehmern, die nicht zu Claudia Gerdawischke-Hochzeiten wie ein Feuerwerk in einem Verhältnis stehen und eine schriftliche Zustimmung erhalten haben, gar in branchengleichen oder branchenähnlichen Bereichen tätig sind, ist strikt untersagt.

18. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

© 2024 Claudia Gerdawischke Group